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UmweltMagazin - Ausgabe 6-2010

Tücken bei der Haftung  für Arbeitsunfälle

Mit Vorsicht ist die vielfach zu lesende Aussage zu genießen,  dass in der Praxis eine zivilrechtliche Haftung für Arbeitsunfälle  regelmäßig aufgrund der Haftungsprivilegierung nach den §§ 104 ff SGB VII ausgeschlossen ist. Vielfach wird die Möglichkeit des  Regresses der Berufsgenossenschaft gemäß §§ 110, 111 SGB VII vergessen. Und wichtige Einschränkungen gelten insbesondere  bei standortübergreifenden Zuständigkeiten.

Autor(en):
Arndt, S.

Der vollständige Beitrag ist erschienen in:
UmweltMagazin 6-2010, Seite 57-58
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