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UmweltMagazin - Ausgabe 6-2010Tücken bei der Haftung für ArbeitsunfälleMit Vorsicht ist die vielfach zu lesende Aussage zu genießen, dass in der Praxis eine zivilrechtliche Haftung für Arbeitsunfälle regelmäßig aufgrund der Haftungsprivilegierung nach den §§ 104 ff SGB VII ausgeschlossen ist. Vielfach wird die Möglichkeit des Regresses der Berufsgenossenschaft gemäß §§ 110, 111 SGB VII vergessen. Und wichtige Einschränkungen gelten insbesondere bei standortübergreifenden Zuständigkeiten. Autor(en):
Der vollständige Beitrag ist erschienen in: IMPRESSUM | © SPRINGER-VDI-VERLAG 2010
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